Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Obi Gastro Services

Einzelunternehmen, Inhaber Marcel Obi

Spitalstrasse 93

8620 Wetzikon

Schweiz


Stand: September 2026


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Obi Gastro Services gegenüber Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Organisationen und anderen Auftraggebern.

Sie gelten insbesondere für:

Catering und Eventgastronomie

BBQ- und Grillveranstaltungen

Koch- und Gastronomiedienstleistungen vor Ort

gastronomische Beratung

Schulungen und Teamunterstützung

operative Unterstützung und Interim-Einsätze

weitere individuell vereinbarte gastronomische Dienstleistungen

Individuelle Vereinbarungen in Offerten, Auftragsbestätigungen oder Verträgen gehen diesen AGB vor.


2. Offerten und Vertragsabschluss

Offerten von Obi Gastro Services sind während der in der jeweiligen Offerte angegebenen Frist gültig.

Eine Anfrage oder die Zustellung einer Offerte allein stellt noch keine definitive Reservation eines Termins dar.

Ein Auftrag kommt zustande, wenn die Offerte oder Auftragsbestätigung vom Auftraggeber innerhalb der angegebenen Frist schriftlich bestätigt wird. Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend.

Bei Catering- und Eventaufträgen wird der Termin erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung definitiv reserviert.

Obi Gastro Services ist nicht verpflichtet, einen Termin bis zur definitiven Buchung freizuhalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


3. Preise und Leistungsumfang

Massgebend sind die in der jeweiligen Offerte aufgeführten Leistungen und Preise.

Nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene Zusatzleistungen, Mehrmengen, zusätzliche Einsatzzeiten oder nachträgliche Änderungen können separat verrechnet werden.

Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise in Schweizer Franken.

Die Behandlung der Mehrwertsteuer richtet sich nach dem jeweils geltenden steuerlichen Status von Obi Gastro Services und wird in der Offerte beziehungsweise Rechnung entsprechend ausgewiesen.


4. Anzahlung bei Catering- und Eventaufträgen

Bei Catering- und Eventaufträgen ist grundsätzlich eine Anzahlung von 20 % des vereinbarten Auftragswertes erforderlich.

Die Anzahlung ist bei Buchung fällig. Der Termin gilt erst nach Eingang der Anzahlung als definitiv reserviert.

Die geleistete Anzahlung wird vollständig an den endgültigen Rechnungsbetrag angerechnet.

Bei Aufträgen mit aussergewöhnlich hohen Vorleistungen, Materialkosten oder Verpflichtungen gegenüber Dritten kann in der Offerte eine höhere Anzahlung vereinbart werden.


5. Gästezahl und Mengenänderungen

Die definitive Gästezahl ist Obi Gastro Services spätestens 7 Kalendertage vor dem Anlass mitzuteilen, sofern in der Offerte keine andere Frist vereinbart wurde.

Die zu diesem Zeitpunkt bestätigte Gästezahl bildet grundsätzlich die Mindestverrechnungsbasis.

Eine spätere Reduktion der Gästezahl führt nicht automatisch zu einer entsprechenden Reduktion des vereinbarten Preises.

Erhöhungen nach Ablauf dieser Frist sind nach Möglichkeit zulässig, bedürfen jedoch der Bestätigung durch Obi Gastro Services. Ein Anspruch auf zusätzliche Mengen oder Leistungen besteht nicht.

Kleinere Abweichungen kann Obi Gastro Services nach eigenem Ermessen aus Kulanz berücksichtigen. Daraus entsteht kein Anspruch für zukünftige Aufträge.


6. Stornierung von Catering- und Eventaufträgen

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Obi Gastro Services.

Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten grundsätzlich folgende Bedingungen:

- mehr als 30 Kalendertage vor dem Anlass: keine Stornokosten

- 21 bis 30 Kalendertage vor dem Anlass: CHF 250.– Bearbeitungs- und - Planungspauschale

- 11 bis 20 Kalendertage vor dem Anlass: 30 % des vereinbarten Auftragswertes

- 4 bis 10 Kalendertage vor dem Anlass: 50 % des vereinbarten Auftragswertes

- 0 bis 3 Kalendertage vor dem Anlass: 100 % des vereinbarten Auftragswertes

Als Stornierung 0 Tage vor dem Anlass gilt insbesondere eine Absage am Veranstaltungstag oder die Nichtdurchführung des Anlasses ohne vorgängige Absage.

Bereits geleistete Anzahlungen werden an die geschuldeten Stornokosten angerechnet.

Sind bei einer Stornierung bereits nicht mehr vermeidbare Kosten für speziell beschaffte Waren, Fremdleistungen, Mietmaterial oder andere auftragsbezogene Leistungen entstanden, können diese zusätzlich verrechnet werden, soweit sie durch die oben genannte Stornopauschale nicht bereits gedeckt sind.

Obi Gastro Services bemüht sich, nach einer Stornierung vermeidbare Kosten möglichst gering zu halten.

Abweichende Stornobedingungen können für besondere Aufträge in der jeweiligen Offerte vereinbart werden.


7. Wetter, behördliche Einschränkungen und höhere Gewalt

Normale Witterungseinflüsse wie Regen, Kälte oder Hitze stellen grundsätzlich keinen kostenlosen Stornierungsgrund dar, sofern eine sichere und zumutbare Durchführung möglich bleibt.

Bei Outdoor-Veranstaltungen ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, die vereinbarte und erforderliche Infrastruktur sowie geeignete Flächen bereitzustellen.

Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund aussergewöhnlicher, von keiner Partei zu vertretender Umstände nicht oder nicht wie vorgesehen erbracht werden, beispielsweise aufgrund behördlicher Feuerverbote, schwerer Unwetter, behördlicher Veranstaltungsverbote oder vergleichbarer Ereignisse, suchen die Parteien zunächst nach einer zumutbaren Alternative.

Dies kann insbesondere eine andere Zubereitungsart, eine Anpassung des Angebots, einen anderen Durchführungsort oder eine Verschiebung des Termins umfassen.

Ist keine zumutbare Alternative möglich, werden bereits tatsächlich entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten berücksichtigt.


8. Einsatzzeiten, Personalbedarf, Wartezeiten und zusätzliche Leistungen

Die vereinbarten Einsatz-, Service- und Veranstaltungszeiten sowie der vorgesehene Personalbedarf ergeben sich aus der jeweiligen Offerte.

Obi Gastro Services legt den für eine professionelle und sichere Durchführung erforderlichen Personalbedarf aufgrund von Gästezahl, Ablauf, Leistungsumfang, Veranstaltungsort und weiteren Rahmenbedingungen fest.

Ändern sich nach Auftragserteilung wesentliche Rahmenbedingungen oder werden zusätzliche Leistungen gewünscht, kann zusätzlicher Personalbedarf entstehen und entsprechend verrechnet werden.

Wünscht der Auftraggeber während des Einsatzes eine Verlängerung oder zusätzliche Leistungen, können diese – sofern betrieblich möglich – zusätzlich verrechnet werden.

Ein Anspruch auf eine spontane Verlängerung oder auf zusätzliches Personal besteht nicht.

Entstehen aufgrund von Verzögerungen, fehlendem Zugang, verspäteter Bereitstellung der Infrastruktur oder anderen vom Auftraggeber beziehungsweise Veranstaltungsort zu vertretenden Umständen zusätzliche Warte-, Einsatz- oder Personalkosten, können diese nach effektivem Aufwand verrechnet werden.


9. Transport, Anfahrt und Spesen

Transport- und Anfahrtskosten werden in der jeweiligen Offerte ausgewiesen.

Soweit nach gefahrenen Kilometern abgerechnet wird, werden grundsätzlich Hin- und Rückfahrt berücksichtigt.

Der jeweils geltende Kilometeransatz wird in der Offerte festgelegt.

Zusätzliche notwendige Kosten wie Parkgebühren, Maut-, Fähr-, Übernachtungs- oder vergleichbare Drittkosten können nach Vereinbarung beziehungsweise effektivem Aufwand zusätzlich verrechnet werden.


10. Material und Einrichtungen

Vom Auftraggeber oder seinen Gästen verursachte Schäden oder Verluste an Material, Geräten, Geschirr, Mobiliar oder sonstigem Eigentum von Obi Gastro Services können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

Davon ausgenommen sind normale Abnutzung sowie Schäden, die von Obi Gastro Services selbst verursacht oder zu vertreten sind.


11. Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsbedürfnisse

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Obi Gastro Services bekannte Allergien, Unverträglichkeiten oder andere medizinisch relevante Ernährungsanforderungen der Gäste rechtzeitig und möglichst bereits bei Auftragserteilung mitzuteilen.

Obi Gastro Services informiert nach den anwendbaren lebensmittelrechtlichen Vorschriften über verwendete Zutaten und deklarationspflichtige Allergene.

Angaben wie «ohne Nüsse», «glutenfrei» oder vergleichbare Aussagen beziehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders zugesichert, auf die verwendeten Zutaten und die jeweilige Rezeptur.

Trotz sorgfältiger Arbeitsweise können unbeabsichtigte Spuren beziehungsweise Kreuzkontakte mit Allergenen in Produktions-, Lager- und Arbeitsumgebungen nicht in jedem Fall vollständig ausgeschlossen werden.

Bei schweren Allergien ist Obi Gastro Services ausdrücklich darauf hinzuweisen, damit vor Auftragsannahme beurteilt werden kann, ob die gewünschte Leistung unter den vorhandenen Bedingungen verantwortbar erbracht werden kann.


12. Vom Auftraggeber oder Dritten bereitgestellte Lebensmittel und Getränke

Werden Lebensmittel, Getränke oder sonstige Produkte vom Auftraggeber oder von Dritten bereitgestellt, übernimmt Obi Gastro Services keine Verantwortung für deren Herstellung, Zusammensetzung, Herkunft, Kennzeichnung oder Zustand vor der Übergabe.

Ab der Übernahme durch Obi Gastro Services werden solche Produkte mit der fachlich gebotenen Sorgfalt gelagert und behandelt.

Obi Gastro Services kann die Verwendung oder Ausgabe bereitgestellter Produkte ablehnen, wenn Zweifel an deren Sicherheit, Qualität oder Eignung bestehen.


13. Übergabe von Speisen und Restmengen

Nach Übergabe von Speisen an den Auftraggeber beziehungsweise nach Ende einer durch Obi Gastro Services betreuten Ausgabe ist der Auftraggeber für eine sachgerechte Lagerung und weitere Verwendung verantwortlich, soweit die Speisen nicht weiterhin unter der Kontrolle von Obi Gastro Services stehen.

Obi Gastro Services kann von der Mitgabe oder weiteren Verwendung von Lebensmitteln abraten oder diese ablehnen, wenn eine sichere Lagerung oder Verwendung aus lebensmittelhygienischer Sicht nicht gewährleistet werden kann.


14. Gastronomische Dienstleistungen, Beratung, Schulung und Interim-Einsätze

Für Beratung, Schulungen, operative Unterstützung und vergleichbare Dienstleistungen gelten die in der jeweiligen Offerte vereinbarten Stunden-, Tages- oder Pauschalansätze.

Sofern nicht anders vereinbart, können einzelne vereinbarte Einsätze bis 48 Stunden vor Beginn kostenlos abgesagt oder verschoben werden.

Bei einer Absage:

zwischen 48 und 24 Stunden vorher können 50 % des vereinbarten Honorars verrechnet werden

weniger als 24 Stunden vorher können 100 % des vereinbarten Honorars verrechnet werden

Für längerfristige Mandate oder regelmässige Einsätze können abweichende Kündigungs- und Absageregelungen vereinbart werden.


15. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Sofern in der Offerte oder Rechnung nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Geleistete Anzahlungen werden mit der Schlussrechnung verrechnet.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Obi Gastro Services erhebt derzeit keine pauschalen Mahngebühren, behält sich jedoch vor, tatsächlich entstandene und rechtlich zulässige Kosten geltend zu machen.


16. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Obi Gastro Services rechtzeitig sämtliche Informationen zur Verfügung, die für eine sichere und vertragsgemässe Durchführung erforderlich sind.

Dazu gehören je nach Auftrag insbesondere Angaben über:

Gästezahl

Veranstaltungsort

Zufahrt und Anlieferung

Parkmöglichkeiten

Strom- und Wasseranschlüsse

Arbeits- und Stellflächen

besondere Sicherheits- oder Hausvorschriften

Allergien und besondere Ernährungsanforderungen

Veranstaltungs- und Einsatzzeiten

Soweit für die Veranstaltung Bewilligungen, Genehmigungen oder Zustimmungen des Eigentümers beziehungsweise Veranstaltungsortes erforderlich sind, liegt deren Beschaffung grundsätzlich beim Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Entstehen aufgrund fehlender oder unzutreffender Angaben zusätzliche Aufwendungen, können diese nach vorgängiger Information des Auftraggebers zusätzlich verrechnet werden.


17. Haftung

Obi Gastro Services haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht werden, sowie in Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.

Für Schäden, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, auf vom Auftraggeber oder Dritten bereitgestellte Produkte oder auf Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von Obi Gastro Services zurückzuführen sind, wird die Haftung soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.


18. Beanstandungen

Beanstandungen sollen Obi Gastro Services möglichst unverzüglich mitgeteilt werden, damit während eines laufenden Anlasses – soweit möglich – unmittelbar Abhilfe geschaffen werden kann.

Nachträglich festgestellte Mängel sind innerhalb angemessener Frist nach deren Feststellung mitzuteilen.

Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben vorbehalten.


19. Änderungen des Auftrags

Änderungen oder Ergänzungen eines bereits bestätigten Auftrags bedürfen der Zustimmung von Obi Gastro Services.

Änderungen können Auswirkungen auf Preis, Personalbedarf, Warenmenge, Transport, Zeitplanung oder Durchführbarkeit haben und entsprechend zusätzlich verrechnet werden.


20. Datenschutz

Personendaten werden gemäss der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Obi Gastro Services und den anwendbaren schweizerischen Datenschutzbestimmungen bearbeitet.


21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht.

Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden wird, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand am Sitz von Obi Gastro Services vereinbart.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.


22. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Obi Gastro Services kann diese AGB für zukünftige Aufträge anpassen. Für einen bereits abgeschlossenen Auftrag gilt grundsätzlich die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung.

Stand: September 2026


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